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   BVerwG, 05.12.1986 - 4 N 2.86   

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https://dejure.org/1986,2242
BVerwG, 05.12.1986 - 4 N 2.86 (https://dejure.org/1986,2242)
BVerwG, Entscheidung vom 05.12.1986 - 4 N 2.86 (https://dejure.org/1986,2242)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Dezember 1986 - 4 N 2.86 (https://dejure.org/1986,2242)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bebauungsplan - Genehmigung mit Auflagen - Beitrittsbeschluß - Ortsübliche Bekanntmachung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bekanntmachung eines unter "Auflagen" genehmigter Bebauungsplans

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Satz 3 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 05.12.1986 - 4 N 2.86
    Der andere Teil dieses Verkündungsverfahrens ist nach der rechtsstaatlich einwandfreien Entscheidung des Gesetzgebers (vgl. BVerfG, Beschluß vom 22. November 1983 - 2 BvL 25/81 - BVerfGE 65, 283 ) das Bereithalten des beschlossenen und genehmigten Bebauungsplans zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden bei der in der Bekanntmachung angegebenen Dienststelle.

    Diese Möglichkeit darf nicht in unzumutbarer Weise erschwert sein (vgl. BVerfG, Beschluß vom 22. November 1983, a.a.O., S. 291).

  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 59.81

    Genehmigung - Bebauungsplan - Flächennutzungsplan - Bekanntmachung -

    Auszug aus BVerwG, 05.12.1986 - 4 N 2.86
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat im Anschluß an die Urteile des Senats vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 22.80 -(BVerwGE 69, 344) und - BVerwG 4 C 28.83 - (NJW 1985, 1569 = DVBl. 1985, 112) sowie vom 22. März 1985 - BVerwG 4 C 59.81 -(ZfBR 1985, 140 = Buchholz 406.11 § 12 BBauG Nr. 12) zu Recht auf die Funktion der Bekanntmachung der Genehmigung gemäß § 12 Satz 1 BBauG abgestellt.
  • BVerwG, 18.08.1982 - 4 N 1.81

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit "rückwirkender" Heilung von gegen § 8 Abs.

    Auszug aus BVerwG, 05.12.1986 - 4 N 2.86
    Sie ist in dem vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof dargestellten Sinne zu beantworten, allerdings mit einer Formulierung, die von der Fragestellung des vorlegenden Gerichts abweicht; hierzu ist der Senat berechtigt (vgl. BVerwGE 59, 87 ; 66, 116 ; Beschluß vom 7. September 1984 - BVerwG 4 N 3.84 - <DVBl. 1985, 120 = NVwZ 1985, 338>).
  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 28.83

    Trennende oder verbindende Funktion einer Straße zur Bestimmung der Eigenart der

    Auszug aus BVerwG, 05.12.1986 - 4 N 2.86
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat im Anschluß an die Urteile des Senats vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 22.80 -(BVerwGE 69, 344) und - BVerwG 4 C 28.83 - (NJW 1985, 1569 = DVBl. 1985, 112) sowie vom 22. März 1985 - BVerwG 4 C 59.81 -(ZfBR 1985, 140 = Buchholz 406.11 § 12 BBauG Nr. 12) zu Recht auf die Funktion der Bekanntmachung der Genehmigung gemäß § 12 Satz 1 BBauG abgestellt.
  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 22.80

    Ausreichende Kennzeichnung des Plangebiets in der Bekanntmachung des Planentwurfs

    Auszug aus BVerwG, 05.12.1986 - 4 N 2.86
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat im Anschluß an die Urteile des Senats vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 22.80 -(BVerwGE 69, 344) und - BVerwG 4 C 28.83 - (NJW 1985, 1569 = DVBl. 1985, 112) sowie vom 22. März 1985 - BVerwG 4 C 59.81 -(ZfBR 1985, 140 = Buchholz 406.11 § 12 BBauG Nr. 12) zu Recht auf die Funktion der Bekanntmachung der Genehmigung gemäß § 12 Satz 1 BBauG abgestellt.
  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 31.85

    Rückwirkende Inkraftsetzung eines ungültigen Bebauungsplans nach Fehlerbehebung;

    Auszug aus BVerwG, 05.12.1986 - 4 N 2.86
    Wird ein Bebauungsplan mit "Auflagen" genehmigt, und nimmt die Gemeinde die den Inhalt des Plans betreffenden "Auflagen" - wie hier geschehen - durch ergänzenden Satzungsbeschluß nach § 10 BBauG in ihren "gesetzgeberischen" Willen auf (sog. Beitrittsbeschluß, vgl. dazu auch die Urteile des Senats vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 C 31.85 - und - BVerwG 4 C 22.85 -), wird bei ordnungsgemäßem Verfahren der ergänzende Satzungsbeschluß auch Gegenstand des zur Einsicht bereitgehaltenen Bebauungsplans.
  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus BVerwG, 05.12.1986 - 4 N 2.86
    Sie ist in dem vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof dargestellten Sinne zu beantworten, allerdings mit einer Formulierung, die von der Fragestellung des vorlegenden Gerichts abweicht; hierzu ist der Senat berechtigt (vgl. BVerwGE 59, 87 ; 66, 116 ; Beschluß vom 7. September 1984 - BVerwG 4 N 3.84 - <DVBl. 1985, 120 = NVwZ 1985, 338>).
  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 22.85

    Genehmigung eines Bebauungsplans unter Auflagen - Rechtsstaatliche Anforderungen

    Auszug aus BVerwG, 05.12.1986 - 4 N 2.86
    Wird ein Bebauungsplan mit "Auflagen" genehmigt, und nimmt die Gemeinde die den Inhalt des Plans betreffenden "Auflagen" - wie hier geschehen - durch ergänzenden Satzungsbeschluß nach § 10 BBauG in ihren "gesetzgeberischen" Willen auf (sog. Beitrittsbeschluß, vgl. dazu auch die Urteile des Senats vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 C 31.85 - und - BVerwG 4 C 22.85 -), wird bei ordnungsgemäßem Verfahren der ergänzende Satzungsbeschluß auch Gegenstand des zur Einsicht bereitgehaltenen Bebauungsplans.
  • BVerwG, 07.09.1984 - 4 N 3.84

    Ausschluss von Küchen und Kochstellen in Zuordnung zu einzelnen Zimmern bei

    Auszug aus BVerwG, 05.12.1986 - 4 N 2.86
    Sie ist in dem vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof dargestellten Sinne zu beantworten, allerdings mit einer Formulierung, die von der Fragestellung des vorlegenden Gerichts abweicht; hierzu ist der Senat berechtigt (vgl. BVerwGE 59, 87 ; 66, 116 ; Beschluß vom 7. September 1984 - BVerwG 4 N 3.84 - <DVBl. 1985, 120 = NVwZ 1985, 338>).
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 N 4.86

    Ausschluß von Vergnügungsstätten im Kerngebiet)

    Der Senat, der - wie ausgeführt - hinsichtlich der Wahrung der Zweckbestimmung die Auffassung des vorlegenden Gerichts auch in der Sache teilt, ist an die Formulierung der Vorlagefrage durch das Oberverwaltungsgericht nicht gebunden (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. BVerwGE 59, 87 ; zuletzt Beschluß vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 N 2.86 - ZfBR 1987, 105).
  • BVerwG, 03.06.2010 - 4 BN 55.09

    Bekanntmachung und Bereithalten eines Bebauungsplans

    Das Bereithalten des beschlossenen und genehmigten Bebauungsplans zu jedermanns Einsicht bei der in der Bekanntmachung angegebenen Dienststelle ist Teil des sich auf die Rechtsetzung beziehenden - zweistufigen - Verkündungsverfahrens (Urteil vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 C 29.86 - BVerwGE 75, 271 ): Mit der Bekanntmachung und dem Bereithalten des Plans zu jedermanns Einsicht wird der Abschluss eines Rechtsetzungsverfahrens förmlich dokumentiert (Urteil vom 5. Dezember 1986, a.a.O. S. 274).

    Aus denselben Gründen scheidet auch die geltend gemachte Abweichung vom Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 N 2.86 - (BRS 46 Nr. 15) und vom Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30. Oktober 1986 - III ZR 56/85 - (UPR 1987, 182) aus; die Beschwerde bezieht sich insoweit auf dieselben Rechtssätze wie im genannten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts.

  • OVG Thüringen, 30.08.2001 - 4 KO 199/00

    Verfassung, Verwaltung und Organisation der Gemeinden und

    Dieser Auffassung ist das Bundesverwaltungsgericht auf die vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vorgelegte Frage entgegengetreten, ob in der Bekanntmachung der Genehmigung eines Bebauungsplanes darauf hingewiesen werden muss, dass die Genehmigung unter (erfüllten) Auflagen erteilt worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 5.12.1986 - 4 N 2.86 - Buchholz 406.11 § 12 BBauG Nr. 16).
  • BVerwG, 28.01.1992 - 4 B 21.92

    Vorhandensein privatnütziger Stellplätze als Voraussetzung des § 9 Abs. 1 Nr. 4

    Ergänzend wird auf den Beschluß vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 N 2.86 - (Buchholz 406.11 § 12 BBauG Nr. 16 = ZfBR 1987, 105) hingewiesen.
  • BVerwG, 03.06.1991 - 4 NB 15.91

    Zulässige Begrenzung der Zahl von Großveranstaltungen auf einer durch

    Danach ist eine nur eingeschränkte Genehmigung - Entsprechendes gilt auch für das nunmehrige Anzeigeverfahren (§ 11 Abs. 3 BauGB) - als solche nicht bedenklich (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 28.83 - Buchholz 406.11 § 12 BBauG Nr. 11; Urteil vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 C 31.85 - BVerwGE 75, 262; Beschluß vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 N 2.86 - Buchholz 406.11 § 12 BBauG Nr. 16; Urteil vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 C 29.86 - DVBl. 1987, 489).
  • BVerwG, 09.07.1987 - 4 B 136.87

    Bestehen von zu einem Verbot der Teilung eines Bebauungsplans führenden

    Daß es nach einer inhaltlichen Änderung eines Bebauungsplans, wie hier durch die Teilung in einen nördlichen und einen südlichen Teilbereich, genügt, daß in der Bekanntmachung auf die Tatsache der Genehmigung unter Angabe der die Genehmigung insgesamt enthaltenden mehreren Bescheide hingewiesen wird, und daß weitere Angaben über den Inhalt von Gemeinderatsbeschlüssen oder der Genehmigung, wie Auflagen und Maßgaben, nicht erforderlich sind, ist durch die Entscheidungen des Senats vom 5. Dezember 1986 - 4 C 31.85 -, - 4 C 29.86 - und - 4 N 2.86 - (Buchholz 406.11 § 155 a Nr. 5, § 12 Nrn. 15 und 16) geklärt.
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